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Verkehrsunfallrecht in Lübeck

Rechtsanwalt Henning Scheve in Lübeck ist als Fachanwalt für Verkehrsrecht besonders mit Verkehrsunfallrecht in Lübeck befasst. Denn fast jeder Unfall hat ein juristisches Nachspiel. Welcher der Unfallbeteiligten ist für welche Schäden verantwortlich und muss dafür aufkommen? Das ist der zivilrechtliche Aspekt. Dazu kommen manchmal auch ordnungswidrigkeits- oder gar strafrechtliche Aspekte. Oft geht es um Fahrverbote, manchmal ist auch die Fahrerlaubnis selbst betroffen.

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Bei allen Fragen des Verkehrsunfallrechts in Lübeck ist es immer wichtig, dass sich der Betroffene an einen Experten wendet – wie Rechtsanwalt Henning Scheve aus der Kanzlei Rechtsanwälte Pause Scheve in Lübeck.

Wer ist schuld? Die Antwort auf diese Frage stellt sich nach jedem Unfall in Lübeck. Und diese Frage ist auch Grundlage der rechtlichen Beurteilung eines Unfalls im Straßenverkehr. Im Zivilrecht geht es um finanzielle Ansprüche der Unfallbeteiligten untereinander, im Ordnungswidrigkeitenrecht und Strafrecht geht es um Geldbußen, Geldstrafen oder gar Freiheitsstrafen, um Fahrverbote oder die Entziehung der Fahrerlaubnis. Im Zivilrecht oder Bürgerlichen Recht geht es meist um die Frage, wem die entstandenen Schäden infolge eines Unfalls zuzurechnen sind. An dieser Zurechnung orientiert sich der finanzielle Ausgleich, an dem oft auch Versicherungen beteiligt sind. In Fällen, die mit Verkehrsunfallrecht in Lübeck zu tun haben, kommt es entscheidend auf das Verhalten der Beteiligten an.

Wann kann ich meine Rechte im Verkehrsunfallrecht in Lübeck geltend machen?

Das ist natürlich abhängig davon, welche Rechte dem Betroffenen nach einem Unfall im Straßenverkehr zustehen. Hier ist die Schuldfrage entscheidend. Wer an einem Unfall keine Schuld trägt, hat immer Schadensersatzansprüche für die Schäden, die mit dem vom Gegner verursachten Unfall im Zusammenhang stehen. Das kann nach einem Auffahrunfall, einem Crash beim Spurwechsel, auf einer Kreuzung oder beim Einparken sein. Wer selbst schuldhaft einen Verkehrsunfall verursacht hat, muss für die Schäden einstehen. Er kann die an seinem Gefährt entstandenen Schäden allenfalls durch eine Vollkaskoversicherung ersetzt bekommen. Ein Anwalt für Verkehrsunfallrecht Lübeck vertritt die Rechte seines Mandanten und wird bei der Klärung der Schuldfrage, der Frage der Höhe von Schadensersatzforderungen und des Umfangs der Versicherungsleistungen parteiisch für seinen Mandanten tätig. Es lohnt sich deshalb in jedem Fall, nach einem Unfall einen Rechtsanwalt für Verkehrsunfallrecht in Lübeck zu Rate zu ziehen.

Wie lange kann ein Betroffener seine Rechte im Verkehrsunfallrecht in Lübeck geltend machen?

Hier spielen die gesetzliche Verjährungsfrist eine Rolle sowie die Vertragsbedingungen der Versicherungen. Aber auch für Letztere gibt es gesetzliche Vorgaben des Verbraucherschutzes. In Deutschland beträgt die im BGB geregelte Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Ansprüchen in der Regel drei Jahre. Bei einem Verkehrsunfall im Ausland können die Fristen jedoch erheblich kürzer sein. Auch hier lohnt es sich, einen Anwalt für Verkehrsunfallrecht Lübeck mit der Verfolgung eigener Ansprüche zu beauftragen – aber auch mit der Abwehr gegnerischer Ansprüche, die oft nicht berechtigt sind. Zu der Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche kommen andere Rechtsfragen hinzu. Dazu gehört zum Beispiel die Verteidigung in einem Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren, in dem es um empfindliche Bußgelder, Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen geht. Auch Punkte in Flensburg oder Fahrverbote greifen empfindlich in die Rechte des Betroffenen ein. Ein erfahrener Rechtsanwalt für Verkehrsunfallrecht Lübeck kann auch in diesen Verfahren helfen.

Im Verkehrsunfallrecht in Lübeck geht es für die Beteiligten oft um existenzielle Fragen – wenn bei einem Berufsfahrer zum Beispiel ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis droht. Wer sich in diesen Fragen an einen Rechtsanwalt für Verkehrsunfallrecht in Lübeck wendet, wird von einem Experten wie dem Fachanwalt für Verkehrsrecht Rechtsanwalt Henning Scheve (Kanzlei Rechtsanwälte Pause Scheve in Lübeck) in der Regel den Tipp bekommen, gegenüber Ermittlungsbehörden zunächst zu schweigen. Gleiches gilt für Aussagen gegenüber Unfallgegnern. Im Zivilrecht wie im Strafrecht können sich spontane Aussagen, später als nachteilig erweisen. Jede Aussage über das Unfallgeschehen kann auch später erfolgen - in Ruhe und nach reiflicher Überlegung. Auch dürfen im Strafprozess aus dem Schweigen des Beschuldigten keine belastenden Schlüsse gezogen werden.

Als Beschuldigter in einem Strafverfahren darf man nicht gezwungen werden, eine Aussage zu machen. Der Beschuldigte hat ein Schweigerecht, auf das er sich schon bei ersten Fragen am Unfallort durch die Polizei berufen sollte. Denn dadurch bewahrt er sich viele Chancen. Ein Rechtsanwalt für Verkehrsunfallrecht in Lübeck wird nach dem ersten selbstverständlich vollständig vertraulichen Gespräch mit seinem Mandanten Akteneinsicht beantragen. Der Inhalt dieser Akten gibt Aufschluss darüber, welche Beweise oder Indizien bereits bei den staatlichen Ermittlungsbehörden vorliegen – und welche nicht. Auf dieser Basis wird der Rechtsanwalt für Verkehrsunfallrecht in Lübeck zusammen mit seinem Mandanten eine erfolgversprechende Verhandlungsstrategie entwickeln.

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Wer sich als Betroffener einen Rechtsanwalt für Verkehrsunfallrecht in Lübeck sucht, sollte sich an einen Spezialisten wenden. Die Juristenausbildung in Deutschland setzt zwar auf den sogenannten Volljuristen, der sich auf allen Rechtsgebieten auskennt. In der Praxis der Tätigkeit als Rechtsanwalt bilden sich jedoch schnell Tätigkeitsschwerpunkte und Spezialgebiete heraus. So ist Rechtsanwalt Henning Scheve in Lübeck Fachanwalt für Verkehrsrecht. Den Titel eines Fachanwalts erwirbt man erst durch Bestehen von speziellen Prüfungen und dem Nachweis einer bestimmten Anzahl von Fällen in der Praxis.

Im Verkehrsunfallrecht in Lübeck können sich unterschiedliche Fragen stellen: Welche Strategie empfiehlt sich, um den drohenden vorübergehenden Einzug eines Führerscheins oder ein Fahrverbot abzuwenden? Gibt es die berühmten „Punkte in Flensburg” beim Verstoß gegen Verkehrsregeln? Gegen wen sind Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall geltend zu machen? Wie hoch können diese ausfallen? Mit diesen und vielen anderen Fragen setzt sich Rechtsanwalt Henning Scheve aus der Kanzlei Rechtsanwälte Pause Scheve in Lübeck auseinander. Er kümmert sich um den umfassenden Schutz der Rechte und die Durchsetzung der Ansprüche seiner Mandanten.

Verkehrsunfallrecht in Lübeck – die juristische Auseinandersetzung nach einem Zusammenstoß im Straßenverkehr kann sich oft über eine lange Zeit hinziehen. Gerade deshalb gilt es, auch bei schwierigen Streitigkeiten einen kühlen Kopf zu bewahren. Wesentlich erleichtert wird ein Rechtsstreit, wenn man sich als Unfallbeteiligter schon unmittelbar nach dem Unfall an einige wichtige Grundregeln hält.

Vor allem sollte man gegenüber Unfallgegnern, Zeugen und Ermittlungsbeamten zunächst keine Aussagen zur Sache machen. Dies kann sich in einem Zivilprozess wie in einem Strafprozess negativ auswirken. Man ist lediglich verpflichtet, die Feststellung der eigenen Identität zu ermöglichen. Nach dem ersten Schock sollte man sich an einen kompetenten Rechtsanwalt für Verkehrsunfallrecht in Lübeck wenden.

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Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis

Ein Fahrverbot kann beim Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit (§ 25 StVG) oder einer Straftat (§ 44 StGB) ausgesprochen werden. Es wird für höchstens 3 Monate verhängt. Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist sehr viel gravierender: Der Führerschein wird dauerhaft eingezogen. Erst nach einer vom Gericht festgesetzten Frist hat der Verurteilte wieder die Möglichkeit, einen neuen Führerschein zu beantragen. Der Führerschein ist für viele Menschen die Basis ihrer beruflichen Tätigkeit. Deshalb ist ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis für viele Betroffene eine existenzielle Bedrohung. In solchen Fällen ist es sehr wichtig, vor jeder Aussage das Gespräch mit einem Rechtsanwalt für Verkehrsunfallrecht in Lübeck zu suchen.

Schadensersatz

Materielle und immaterielle Schäden nach einem Verkehrsunfall müssen finanziell ausgeglichen werden. Deshalb gilt für jeden Autofahrer eine Versicherungspflicht. Grundsätzlich besteht gegenüber demjenigen, der einen Unfall verschuldet hat, ein Schadensersatzanspruch des Geschädigten. Dieser gleicht die Kosten für die Kfz-Reparatur, für einen Leihwagen oder für medizinische Behandlungen aus. Schmerzensgeld ist ein immaterieller Schaden, der ebenfalls ersatzfähig ist.

Die Schuldfrage

Ein Rechtsanwalt für Verkehrsunfallrecht in Lübeck hat in der Regel mit der Frage zu tun, wer einen Verkehrsunfall verschuldet hat. Von der Beantwortung dieser Frage hängt die Schadensersatzpflicht ab. Von der zivilrechtlichen Schuldfrage ist die Klärung zu trennen, ob im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall der Tatbestand einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit erfüllt ist – rechtswidrig und schuldhaft. Hier geht es oft um § 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs), § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) oder § 142 StGB (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, „Fahrerflucht”).

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Rechtsanwalt Henning Scheve

Der Autor

Rechtsanwälte Pause Scheve in Lübeck

Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft

Rechtsanwalt Henning Scheve ist 2009 Fachanwalt für Verkehrsrecht und ADAC-Vertragsanwalt und Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV in Lübeck. Ständige Fortbildungen garantieren meinen Mandanten eine anwaltliche Beratung auf Basis der aktuellsten Rechtsprechung.

Meine ausschließliche Tätigkeit im Verkehrsrecht bietet ein breit aufgestelltes Fachwissen. Dabei erarbeite ich gemeinsam mit meinen Mandaten individuelle Zielsetzungen, um diese schnell, fundiert und überzeugend durchzusetzen. Gerne vertrete ich Sie unter anderem in den Bereichen Verkehrsstrafrecht, Ordnungswidrigkeitsrecht, Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Im Rahmen meiner Position als Vertragsanwalt des ADAC bin ich seit vielen Jahren Teilnehmer am jährlichen Verkehrsgerichtstag in Goslar. Nicht zuletzt auch hier beschäftige ich mich mit verkehrsrechtlichen Belangen im Interesse meiner Mandanten, auch über das einzelne Mandat hinaus.

Ich freue mich auf Ihren Kontakt.


Rechtsanwalt Henning Scheve
Elsässer Str. 2
23564 Lübeck

Telefon: 0451/611 17 – 0
Telefax: 0451/611 17 – 11
Mail: info@pause-scheve.de
Web: pause-scheve.de


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Ratgeber Lübeck ist ein Service von Max Schmidt-Römhild GmbH & Co. KG.

Redaktion: Kai Kruel

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