Die Strafverteidigung in Lübeck weist auf die drei wichtigen Punkte hin, die von den Strafverfolgungsbehörden (also der Polizei und der Staatsanwaltschaft bei der ersten Vernehmung unbedingt zu beachten sind:
- Der Beschuldigte muss darauf hingewiesen werden, welcher Verdacht vorliegt: Welches Verhalten erfüllt eventuell welche Straftatbestände?
- Hinweis auf das Schweigerecht.
- Hinweis auf die Möglichkeit, jederzeit (auch vor Beginn der Vernehmung) einen Rechtsanwalt zu befragen.
Dies ist in § 136 StPO geregelt. Eine Vernehmung mit Rechtsanwalt in Lübeck gibt dem Beschuldigten die Gewissheit, dass er den Ermittlungsbehörden gegenüber in einer besseren Position ist. Denn er hat einen erfahrenen Juristen zur Seite, der ihn vor den Risiken schützt, die zum Beispiel mit unbedachten Aussagen verwirklicht werden.
Die Strafverteidigung in Lübeck ist nicht nur im Ermittlungs-, Zwischen- oder Hauptverfahren für ihre Mandanten tätig. Sie berät die Mandanten unabhängig von der Verfahrenslage grundsätzlich über einzelne Fragen des Strafrechts. In der Anwaltskanzlei in Lübeck erhält man in puncto Strafrecht auch wichtige Informationen darüber, wie man sich zum Beispiel bei einer drohenden Anzeige verhält. Übrigens kann ein Strafverteidiger in Lübeck als ein auf Strafrecht spezialisierter Anwalt auch für Mandanten arbeiten, die als Nebenkläger eine strafrechtliche Verurteilung eines anderen durchsetzen möchten – zum Beispiel wenn sie selbst Opfer einer Straftat geworden sind.
Eine häufige Frage, die auch in der Anwaltskanzlei in Lübeck gestellt wird, bezieht sich auf die Kosten für eine rechtliche Beratung im Strafverfahren. Was kostet ein Strafverteidiger in Lübeck? Diese Frage lässt sich pauschal nicht beantworten. Was klar ist: Die Kosten für einen Strafverteidiger in Lübeck richten sich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Nach § 34 Abs. 1 Satz 3 werden für ein erstes Beratungsgespräch bei einem Strafverteidiger in Lübeck höchstens 190 Euro fällig (dazu kommen Mehrwertsteuer und eventuelle Auslagen).
Bei der Frage „Was kostet ein Strafverteidiger in Lübeck?“ sollte man als Beschuldigter jedoch auch Folgendes beachten: Wenn das Strafverfahren mit einem Freispruch endet, kommt die Staatskasse für die Kosten auf, die dem Beschuldigten dadurch entstanden sind, dass er sich gegen den Vorwurf der Begehung einer Straftat verteidigen musste. Dadurch wird gewährleistet, dass sich kein zu Unrecht Beschuldigter durch das Kostenrisiko davon abschrecken lässt, zum Beispiel auf die Vernehmung mit Rechtsanwalt in Lübeck zu verzichten.
Ein wichtiger Grundsatz in diesem Zusammenhang als Fachanwalt für Strafrecht in Lübeck: „Verhör nur mit Strafverteidiger“. Denn ohne einen Strafverteidiger in Lübeck an seiner Seite ist der Beschuldigte faktisch – wegen mangelnden Wissens über strafrechtliche Details – den Ermittlungsbehörden gegenüber unterlegen. Ein weiterer Vorteil des Beistands durch einen Strafverteidiger in Lübeck ist, dass dieser – zum Beispiel durch Akteneinsicht – ein klares Bild über den Ermittlungsstand bekommt. Dies ist besonders wichtig, um gemeinsam mit dem Beschuldigten eine erfolgversprechende Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Drohen Führerscheinentzug, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe? Sind Sie als Beschuldigter in einem Strafverfahren auf der Suche nach einem Strafverteidiger in Lübeck? Oder haben Sie grundsätzliche Fragen mit strafrechtlichem Bezug? In der Anwaltskanzlei in Lübeck finden Sie Hilfe. Selbstverständlich ist jeder Rechtsanwalt zur Verschwiegenheit darüber verpflichtet, welche Informationen ihm in einem Gespräch mit seinem Mandanten übermittelt werden. Es ist wichtig, dass Sie als Beschuldigter in einem Strafverfahren nicht wehrlos sind und ihre gesetzlich geschützten Rechte effektiv und diskret wahren. Dazu gehört zum Beispiel, dass ein Verhör nur mit Strafverteidiger erfolgen sollte.