Pflichtteil bei Erbschaft in Lübeck

Pflichtteil bei Erbschaft in Lübeck

Mit dem Pflichtteil bei Erbschaft in Lübeck setzen Verwandte ihre erbrechtlichen Ansprüche durch. Und zwar dann, wenn sie durch ein Testament des Erblassers enterbt wurden. Das Gesetz sichert den nahen Angehörigen eines Verstorbenen einen Anspruch gegen die testamentarisch zu Erben erklärten Personen zu. Was tun, wenn man nach der Testamentseröffnung leer ausgeht? Hier erfahren Sie mehr darüber, ob Sie für einen Pflichtteil bei Erbschaft in Lübeck in Betracht kommen, wie Sie diesen Pflichtteil berechnen und durchsetzen können.

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Was ist der Pflichtteil bei einer Erbschaft?

Der Pflichtteil ist ein Mindestanspruch aus der Erbschaft. Er steht einer Person zu, die gesetzlicher Erbe ist, aber durch ein Testament von der Erbschaft ausgeschlossen wurde. Wichtig bei einem Pflichtteil bei Erbschaft in Lübeck sind folgende Punkte:

  • Der Pflichtteilsberechtigte ist kein Erbe im Sinne des BGB.
  • Der Pflichtteilsberechtigte hat lediglich einen Anspruch auf Zahlung.
  • Diesen Anspruch muss er gegenüber den Erben geltend machen.

Wer hat Anspruch auf einen Pflichtteil?

Nur wenige Personen kommen für den Pflichtteil bei Erbschaft in Lübeck in Betracht:

  • Kinder, Enkel und Urenkel
  • Ehegatten
  • Eltern, wenn der Verstorbene keine Kinder hatte.

Wie ist die gesetzliche Erbfolge?

Eine Generation beerbt die andere. Das ist auf den Punkt gebracht das Prinzip des Erbrechts. Aber wie sieht es im Detail aus? Wie ist die gesetzliche Erbfolge? In Deutschland richtet sich das Prinzip nach Stämmen:

  • Erben erster Ordnung sind die Kinder des Erblassers. Jedes Kind bildet einen Stamm.
  • Mehrere Kinder erben zu gleichen Teilen.
  • Ist eines der Kinder verstorben, treten dessen Kinder an deren Stelle.

Hat der oder die Verstorbene keine Nachkommen, erben die Eltern. Das sind die Erben zweiter Ordnung. Sind diese verstorben, richtet sich das Erbrecht wiederum nach dem gleichen Prinzip: Die Abkömmlinge der Eltern bilden wiederum Stämme. Ein Beispiel:

  • Der kinderlose A stirbt, er hinterlässt kein Testament. Seine Eltern sind bereits verstorben.
  • Bruder B, das einzige Geschwisterkind des A, lebt noch. Bruder B wird also (nach dem Gesetz) Alleinerbe.
  • Wenn B Kinder hat, werden diese nur dann Erben, wenn B zum Zeitpunkt des Todes von A ebenfalls bereits verstorben war.

Wie wird der Pflichtteil berechnet?

Pflichtteil nach Enterbung in Lübeck

Wer weiß, dass ihm ein Pflichtteil Enterbung zusteht, fragt sich natürlich: Wie lässt sich der Pflichtteil berechnen? Der Spezialist für Erbrecht Rechtsanwalt Jan Winter in Lübeck erklärt, wie sich der Pflichtteil berechnen lässt:

  • Zunächst einmal muss festgestellt werden, wie hoch die gesetzliche Erbquote des Pflichtteilsberechtigten ist.
  • Der Pflichtteil nach Enterbung beträgt die Hälfte davon.

So lässt sich auf einfache Art der Pflichtteil berechnen. Ein Beispiel: A hinterlässt ein Erbe im Wert von 100.000 Euro. Er hinterlässt zwei Kinder (B und C) und enterbt im Testament Kind C. Als Erbe stünden C neben B die Hälfte der Erbschaft zu (50.000 €). C kann von dem testamentarisch eingesetzten Alleinerben B die Zahlung von 25.000 € verlangen.

Welche Vermögenswerte werden bei der Berechnung des Pflichtteils berücksichtigt?

Auf welcher Grundlage besteht ein Anspruch auf den Pflichtteil bzw. welche Vermögenswerte werden bei der Berechnung des Pflichtteils berücksichtigt? Der Pflichtteil bei Erbschaft in Lübeck richtet sich nach dem Wert der Erbschaft, die sich aus folgenden Elementen zusammensetzt:

  • Geldvermögen
  • Immobilien
  • Forderungen
  • Wertpapiere
  • Sachwerte wie zum Beispiel Edelmetall und Schmuck

Um sicherzustellen, dass sich zum Beispiel eine Schenkung, die ein Enterbter zu Lebzeiten des Erblassers erhalten hat, nicht doppelt auswirkt, sieht das Gesetz eine Anrechnung dieser Zuwendung vor.

Welche Rolle spielt das Testament bei der Festlegung des Pflichtteils?

Termin am Nachlassgericht in Lübeck für Pflichtteil bei Erbschaft

Das Testament ist der Ausgangspunkt für die Frage, ob überhaupt der Anspruch auf ein Pflichtteil nach Enterbung in Lübeck besteht. Denn nur jemand, der nach dem Gesetz Erbe ist, aber durch ein Testament ausgeschlossen wurde, muss den Weg der Geltendmachung eines Pflichtteils gehen.

Können bestimmte Personen vom Pflichtteil ausgeschlossen werden und wenn ja, unter welchen Umständen?

Vielen Erblassern ist es ein Dorn im Auge, dass sich ein gesetzlicher Erbe, mit dem man sich überworfen hat, auch nach einer Enterbung einen Pflichtteil sichern kann. Kann ein Pflichtteil bei Erbschaft in Lübeck verhindert werden? Dies ist nur in Ausnahmefällen möglich. Beispiele:

  • Der Enterbte hat den Erblasser getötet, eine schwere Straftat gegen ihn begangen oder sich in grober Weise gegen den Erblasser oder dessen Familie verhalten.
  • Er hat bereits zu Lebzeiten eine Zuwendung bekommen, durch die er ausdrücklich vom Pflichtteil befreit wurde.

Wie kann man seinen Pflichtteil geltend machen, wenn man im Testament nicht bedacht wurde?

Wichtig ist, dass man den Anspruch auf einen Pflichtteil bei Erbschaft in Lübeck ausdrücklich geltend machen muss. Es ist ratsam, sich dafür an einen Rechtsanwalt für Erbrecht zu wenden, zum Beispiel an Rechtsanwalt Jan Winter in Lübeck.

Gibt es Fristen für die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs nach dem Tod des Erblassers?

Mit dem Erbfall (also zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers) entsteht auch der Anspruch auf einen Pflichtteil (§ 2317 BGB). Aber dieser Anspruch unterliegt der Verjährung (drei Jahre gem. §§ 195, 199 BGB). Die Verjährung beginnt mit dem Ende des Jahres zu laufen, in dem der Anspruch entstanden ist und derjenige, dem ein Pflichtteil zusteht, davon Kenntnis erlangt hat. Spätestens 30 Jahre danach kann der Pflichtteil bei Erbschaft in Lübeck jedoch nicht mehr geltend gemacht werden. Um sicherzugehen, dass der Anspruch auf einen Pflichtteil bei Erbschaft in Lübeck durchsetzbar ist, sollten Sie sich an Rechtsanwalt Jan Winter in Lübeck widmen.

Muss ein Pflichtteil ausgeschlagen werden, wenn der Erblasser überschuldet ist?

Wenn es um den Pflichtteil bei Erbschaft in Lübeck geht, kommt es nicht selten vor, dass der Verstorbene ausschließlich Schulden hinterlassen hat. Muss ein Pflichtteil ausgeschlagen werden, wenn der Erblasser überschuldet ist? Eine klare Antwort: Nein. Ein Pflichtteil kann im eigentlichen Sinne nicht ausgeschlagen werden, weil er als Voraussetzung bereits einen Antrag vorsetzt. Ein Pflichtteil bei Erbschaft in Lübeck hat bei einer Überschuldung des Erblassers für den Enterbten auch kaum denkbare Vorteile, weil er durch den Pflichtteil nicht zu einem Erben wird.

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Der Autor

Rechtsanwalt Jan Winter in Lübeck - Fachanwalt für Erbrecht

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Bei mir sind Sie richtig, wenn es um das Thema Testament, Pflichtteil und Schenkung geht. Als Fachanwalt für Erbrecht bearbeite ich seit 1996 alle Erbrechtsmandaten kompetent zu diesem sehr komplexen und speziellen Thema. Von der Gestaltung und dem Verfassen von Testamentsentwürfen und Erbverträgen bis hin zur Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteils- und Erbansprüchen. Sprechen Sie mich gerne an.

Grundsätzlich werden aber auch themenübergreifend Mandate bearbeitet. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte meiner Kanzlei sind das Aktienrecht sowie das Gesellschaftsrecht.

Ich bin Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein sowie zertifizierter Testamentsvollstrecker (DVEV).


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Redaktion: Kai Kruel

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