Medizinrecht in Lübeck

Medizinrecht in Lübeck

Medizinrecht in Lübeck – hier geht es um Recht und Gesundheit. Und oft um viel Geld. Denn ärztliche Fehler bei einer Behandlung können hohe Schäden anrichten, die auch finanzielle Auswirkungen haben. Ein weiteres Problem, das in der Praxis häufig vorkommt, ist die Frage der Übernahme von Behandlungskosten durch gesetzliche oder private Krankenkassen. Bei allen diesen Fragen gilt: Expertenrat lohnt sich.

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Was umfasst das Rechtsgebiet des Medizinrechts?

Das Rechtsgebiet des Medizinrechts beschäftigt sich mit rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Gesundheitsversorgung und medizinischen Behandlung. Medizinrecht in Lübeck ist ein komplexes Rechtsgebiet, das unter anderem folgende Themen umfasst:

  • Patientenrechte,
  • die medizinische Haftung (zum Beispiel Schadensersatz bei ärztlichen Kunstfehlern),
  • Arzneimittelrecht,
  • Informations- und Aufklärungspflichten von Ärzten,
  • Rechte und Pflichten von Krankenversicherungen.

Was ist ein Behandlungsfehler?

Ein Behandlungsfehler ist ein Fehler im Rahmen einer medizinischen Behandlung. Dazu kann es kommen,

  • wenn eine falsche Diagnose gestellt,
  • eine falsche Therapie verordnet wird
  • oder Operationen falsch ausgeführt werden.

Fehler bei ärztlicher Behandlung können körperliche und psychische Schäden verursachen. Ein Behandlungsfehler in Lübeck kann einen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld begründen.

Wie werden Behandlungsfehler erkannt und untersucht?

  • Anzeichen von Komplikationen oder Veränderungen im Zustand des Patienten nach einer Behandlung sollten genau beobachtet werden.
  • Der Patient kann (am besten zusammen mit einem spezialisierten Rechtsanwalt) seine Behandlungsunterlagen und Diagnosen durchgehen, um mögliche Fehler zu erkennen.
  • Eine ärztliche Zweitmeinung kann dabei helfen, eine objektive Beurteilung der Behandlung zu erhalten.
  • In schweren Fällen führt erst eine gerichtliche Untersuchung zur Ermittlung des Fehlers und der Verantwortlichkeit.

Gibt es eine Arzthaftung bei Behandlungsfehler?

Bei einem Behandlungsfehler in Lübeck fragen sich Patienten natürlich: Gibt es eine Arzthaftung bei Kunstfehlern? Ja. Denn der Arzt haftet gegenüber seinem Patienten, wenn er einen Kunstfehler begeht und dadurch Schäden gesundheitlicher und finanzieller Natur verursacht. Diese Haftung kann sowohl aufgrund vertraglicher als auch aufgrund deliktischer Ansprüche entstehen.

Wie werden Ansprüche auf Schadensersatz bei einem Behandlungsfehler in Lübeck geltend gemacht?

Behandlungsfehler in Lübeck

Um Schadensersatz nach einem Behandlungsfehler in Lübeck zu bekommen, muss der Arzt natürlich zunächst dazu aufgefordert werden. Bereits hier ist es wichtig, juristischen Beistand zu suchen. Spätestens bei einer Verweigerung der Kostenübernahme sollte man sich an einen Experten für Medizinrecht in Lübeck wenden – also einen Fachanwalt für Medizinrecht in Lübeck. Achten Sie bei einem Behandlungsfehler in Lübeck vor allem auf folgende Punkte:

  • Sammeln Sie alle wichtigen Informationen, die für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wichtig sein könnten.
  • Wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Medizinrecht in Lübeck.
  • Zögern Sie nicht zu lange. Denn für Schadensersatzansprüche gelten Verjährungsfristen.

Was sind Voraussetzungen für eine erfolgreiche Klage bei einem Behandlungsfehler?

Um einen Anspruch auf Schadensersatz im Medizinrecht in Lübeck durchzusetzen, muss der Patient nachweisen, dass der Arzt den Fehler begangen hat und dass ein Kausalzusammenhang zwischen dem Fehler und dem Schaden besteht. Nur dann entsteht die Arzthaftung bei Behandlungsfehler in Lübeck. Den Zusammenhang zu beweisen ist oft schwierig und setzt medizinisches Fachwissen voraus. Ein Fachanwalt für Medizinrecht in Lübeck verfolgt über solches Spezialwissen.

Was sind die Gründe für die Verweigerung der Kostenübernahme einer Behandlung durch die Krankenkasse?

Fachanwalt für Medizinrecht in Lübeck

Warum verweigert die Krankenkasse die Übernahme der Kosten für eine bestimmte Behandlung? Die Gründe können vielfältig sein. Entscheidend ist zunächst, ob der Patient privat oder gesetzlich versichert ist. Bei gesetzlichen Versicherungen spielen meist die gesetzlichen Regelungen eine Rolle (die sich im Lauf der Zeit verändern können), bei privaten Versicherungen in erster Linie die individuellen Vereinbarungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

Die gesetzliche Krankenkasse kann Zahlungen verweigern,

  • wenn die behandelte Krankheit oder medizinische Maßnahme nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gehört oder nicht ausreichend wissenschaftlich belegt ist,
  • wenn die Behandlung unnötig oder überflüssig ist oder alternative und gleichwertige Behandlungsmöglichkeiten bestehen.

Welche Rechte habe ich als Versicherter bei der Verweigerung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse?

Sie können von Ihrer Krankenkasse eine schriftliche Begründung verlangen. Sie haben außerdem ein Akteneinsichtsrecht und können gegen die Entscheidung Widerspruch einlegen, bei Bedarf auch klagen.

Ist es sinnvoll, einen Fachanwalt für Medizinrecht bei der Verweigerung der Kostenübernahme seitens der Krankenkasse zu beauftragen?

Wenn die Krankenkasse eine Verweigerung der Kostenübernahme ausspricht, können auf den Versicherten hohe Kosten zukommen. Aber nicht immer ist die Verweigerung der Kostenübernahme rechtmäßig. Viele gesetzliche und vertragliche Bestimmungen müssen zur Klärung dieser Frage erörtert werden. Ein Fachanwalt für Medizinrecht in Schleswig-Holstein ist für diese Frage die beste Adresse.

Warum wird die Kostenübernahme bei alternativen Heilmethoden abgelehnt?

Die Kostenübernahme bei alternativen Heilmethoden wird oft abgelehnt, wenn eine gesetzliche Regelung oder eine Bestimmung im Versicherungsvertrag die Finanzierung ganz bestimmter Methoden festlegt. Krankenkassen beziehen sich oft auf Gebührenordnungen und -richtlinien, der alternative Heilmethoden nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen abdecken. Bei einigen medizinisch indizierten Maßnahmen oder bei bestimmten Therapieformen kann es Ausnahmen geben.

Aus welchem Grund kann eine private Krankenkasse die Kostenübernahme einer Behandlung verweigern?

Experten für Medizinrecht in Lübeck weisen immer wieder darauf hin, dass auch private Krankenkassen die Kostenübernahme bei bestimmten Behandlungen verweigern können. Dahinter können unterschiedliche Gründe stehen:

  • Der Versicherte hat bei der Antragstellung falsche Auskünfte über Vorerkrankungen gegeben.
  • Es wurde ein bestimmter Leistungskatalog gebucht (zum Beispiel bestimmte Arten des Zahnersatzes, Zimmerkategorie für Krankenhausaufenthalt, Chefarztbehandlung ja oder nein).
  • Die Leistung war medizinisch nicht notwendig oder die Wirksamkeit ist nicht wissenschaftlich belegt.
  • Überhöhte Kosten im Vergleich zu etablierten Therapieformen

Insbesondere bei privaten Krankenversicherungsverträgen kommt es auf individuelle Vereinbarungen an. Ob die Weigerung der Versicherung im Einzelfall rechtmäßig ist, kann am besten ein Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf Medizinrecht in Lübeck beantworten.

Welche Aufgaben hat ein Fachanwalt für Medizinrecht in Schleswig-Holstein?

Die Aufgaben eines Fachanwalts, der sich auf Medizinrecht in Lübeck spezialisiert hat, sind umfangreich. Dazu gehören zum Beispiel:

  • die allgemeine Beratung in medizinrechtlichen Fragen,
  • die Unterstützung bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in Fällen der Arzthaftung bei Behandlungsfehlern in Lübeck,
  • die Vertretung in Gerichtsverfahren
  • außergerichtliche Verhandlungen mit Krankenkassen und Ärzten.
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Der Autor

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Redaktion: Kai Kruel

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