Was umfasst das Immobilienrecht?
Das private Immobilienrecht in Lübeck – das ist ein äußerst umfassendes und komplexes Rechtsgebiet. Kurz gesagt, geht es hierbei um alle rechtlichen Aspekte, die mit Immobilien (Grundstücke, Häuser, Wohnungen usw.) zu tun haben, soweit nicht öffentlich-rechtliche Fragen betroffen sind. Für das private Immobilienrecht sind hauptsächlich zivilrechtliche Regelungen einschlägig.
- Kauf, Verkauf und Errichtung von Immobilien: Kauf- bzw. Bauerrichtungsverträge und Gewährleistungsrechte, notarielle Formfragen, Grundbucheinträge, Dienstbarkeiten, Leistungssoll und Sicherheiten, etc.
- Mietrecht: Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern, Kündigungen und Kündigungsschutz, Betriebskostenabrechnungen, Ausgestaltung von Mietverträgen.
- Wohnungseigentumsrecht: Verwaltung von Eigentumswohnungen (WEG), Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, Beschlüsse und deren Anfechtung.
- Architektenrecht: Architektenverträge, Honorarfragen und Haftung.
Bei Herrn Rechtsanwalt Dirk Roman Kulisch in Lübeck erhalten Sie außerdem Informationen zum Zwangsversteigerungsrecht.
Welcher Rechtsanwalt ist der richtige Ansprechpartner zum Thema Immobilienrecht in Lübeck?
Beim Immobilienrecht in Lübeck geht es oft um wichtige Themen und nicht selten um viel Geld. Es lohnt sich deshalb, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, der sich auf dem Gebiet des Immobilienrechts gut auskennt. Dafür sind praktische Erfahrungen und Fachwissen notwendig. Der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Dirk Roman Kulisch in Lübeck mit seinen weiteren Schwerpunkten insbesondere auch im Miet- und Wohnungseigentumsrecht befasst sich bereits seit vielen Jahren in der Hansestadt mit Fällen aus dem Immobilienrecht.
Welche Rechte haben Mieter und Vermieter?
Neben den speziellen Problemen des Baurechts ist das Mietrecht ein in der Praxis wichtiges Rechtsgebiet, das von vielen alltäglichen Auseinandersetzungen und durch eine Vielzahl von Gesetzen und Urteilen geprägt ist. Ausgangspunkt ist § 535 BGB:
- Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache zu gewähren.
- Der Mieter muss an den Vermieter den vereinbarten Mietzins zahlen.
Grundsätzlich trifft den Vermieter die Pflicht, dem Mieter die Wohnung oder das Haus in einem vertragsgemäßen Zustand zu überlassen und das Mietobjekt während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten (§ 535 Abs. 1 Satz 2 BGB). Soweit der Vermieter jedoch Schäden oder Beeinträchtigungen selbst zu verantworten hat, muss er dafür aufkommen. Solche Fälle sind regelmäßig Anlass für Rechtsstreitigkeiten, bei denen ein Anwalt für Immobilienrecht in Lübeck helfen kann.
Was sind die Gründe für eine Kündigung eines Mietvertrages durch einen Vermieter?
Grundsätzlich herrscht in Deutschland Vertragsfreiheit, sodass Verträge frei geschlossen und innerhalb gesetzlicher oder zwischen den Parteien vereinbarter Fristen gekündigt werden können. Das Wohnungsmietrecht schützt jedoch Mieter insoweit, dass Kündigungen durch Vermieter nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich sind. Das sind zum Beispiel:
- Eigenbedarf1 (der Vermieter benötigt die Wohnung für sich selbst oder einen nahen Angehörigen),
- Zahlungsverzug (wiederholte unpünktliche oder ausgebliebene Zahlung der Miete),
- schwere Vertragsverletzungen durch den Mieter.
Bei einem besonders schwerwiegenden Fehlverhalten des Mieters hat der Vermieter auch das Recht, den Mietvertrag ohne die Einhaltung von Fristen zu kündigen und Schadenersatz zu verlangen.
Wie kann sich ein Mieter gegen eine Kündigung seines Mietvertrags wehren?
Grundsätzlich gibt das Gesetz dem Vermieter das Recht, unter bestimmten Voraussetzungen einen Mietvertrag zu kündigen. Doch als Mieter haben Sie viele Rechte und sind einer Kündigung nicht schutzlos ausgeliefert. Gehen Sie am besten schrittweise vor:
- Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Vermieter.
- Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt für Immobilienrecht in Lübeck.
- Kümmern Sie sich auch dann frühzeitig um Ersatzwohnraum, wenn Sie gegen die Kündigung vorgehen wollen.
- Wenden Sie sich bei Bedarf an das Amt für Unterkunftssicherung.
Für Mieter ist es gut zu wissen, dass die Rechtsordnung in Deutschland sehr mieterfreundlich ist und auch die Gerichte häufig im Sinne der Mieter entscheiden. Vor allem dann, wenn Sie sich an einen Experten für Immobilienrecht in Lübeck wenden, haben Sie gute Aussichten auf die Durchsetzung Ihrer Rechte und Interessen.
Welche rechtlichen Aspekte sollte man als Käufer einer Immobilie beachten?
Beim Haus- oder Wohnungskauf sowohl bei Neu- als auch bei Bestandsimmobilien geht es um viel Geld. Achten Sie deshalb vor allem auf folgende Punkte:
- Enthält der Kaufvertrag bei Bestandsimmobilen und der Bauerrichtungsvertrag bei Neubauten alle wichtigen Vereinbarungen und Absprachen?
- Ist der Verkäufer im Grundbuch tatsächlich als Eigentümer eingetragen und befinden sich dort keine Hypotheken, Grundschulden oder sonstige Belastungen?
- Gibt es eventuelle Altlasten oder Umweltbeeinträchtigungen? Diese können schwerwiegende finanzielle Folgen haben.
- Denken Sie als Käufer / Bauherr ebenfalls an die Grunderwerbsteuer, an Notar- und Grundbuchgebühren sowie eventuelle Maklerprovisionen.
Übrigens: Der Kaufvertrag über eine Immobilie sowie Bauerrichtungsverträge im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Grundstücks müssen notariell beurkundet werden, um rechtlich gültig zu sein. Der eigentliche Eigentumsübergang erfolgt erst mit der Eintragung ins Grundbuch.
Welche rechtlichen Aspekte sollte man als Käufer einer Immobilie beachten?
Das private Baurecht unterscheidet sich vom Öffentlichen Baurecht. Es regelt die Rechtsverhältnisse der am Bau Beteiligten Parteien, insbesondere die Vertragsverhältnisse zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu einer Baumaßnahme. Es umfasst praktisch alle nicht mit dem öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahren zusammenhängenden Rechtsbeziehungen der an einem Bauvorhaben Beteiligten. Rechtliche Grundlage ist zunächst das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch). Seit dem 1. Januar 2018 enthält das BGB, welches vorher allgemein nur das Werkvertragsrecht beschrieb, auch ein eigenes Baurecht, gestaffelt in Regelungen zum Bauvertrag nach BGB, zum Verbraucherbauvertrag, zum Bauträgervertrag und schließlich zum Architektenvertrag.
Zum privaten Baurecht zählen weiterhin die VOB, die VOL, die HOAI u. a.
Fazit
Möchten Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen? Möchten Sie ein neues Haus bauen bzw. bauen lassen? Sind Sie Mieter und möchten Sie sich gegen eine Kündigung zur Wehr setzen? Oder möchten Sie als Eigentümer einer Immobilie diese vermieten und den Mietvertrag rechtssicher ausgestalten? Wenden Sie sich in allen Immobilienfragen an zuverlässige und erfahrene Rechtsanwälte für Immobilienrecht in Lübeck.