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Erbrecht in Lübeck

aErbrecht in Lübeck – hier geht es um hohe Vermögenswerte. Aber wussten Sie, dass man auch Schulden erben kann? Viele Menschen scheuen davor zurück, sich mit Erbrecht zu befassen. Muss man ein Testament schreiben, um einen Erben einzusetzen? Wer kann überhaupt erben? Und welche Pflichtteile gelten? Hier erfahren Sie mehr über das Thema Erbrecht in Lübeck.

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Wer kann erben?

Wer kann erben? Jeder Mensch, der zum Zeitpunkt des Erbfalls lebte, kann Erbe sein. Sogar ein beim Tod des Erblassers noch nicht geborenes, aber bereits gezeugtes Kind kommt gemäß § 1923 Abs. 2 BGB als Erbe in Betracht. Juristische Personen (zum Beispiel Vereine, eine GmbH oder eine Aktiengesellschaft) können ebenfalls beerbt werden. Wer erbt? Die Antwort auf diese Frage richtet sich nach dem Gesetz und – falls der Erblasser ein solches verfasst hat – nach dem Testament. Ein Testamentsvollstrecker in Lübeck kümmert sich darum, dass der letzte Wille des Erblassers erfüllt wird. Wenden Sie sich dafür an einen Rechtsanwalt für Erbrecht in Lübeck.

Wie viel kostet ein Anwalt für Erbrecht in Lübeck?

Professionelle Beratung durch einen juristischen Experten für Erbrecht in Lübeck zahlt sich aus. Das gilt für jeden, der ein Testament schreiben möchte, aber auch für Erben, die Gewissheit über ihre Rechte und Pflichten haben möchten. Aber was kostet ein Anwalt für Erbrecht in Lübeck? Die Gebühren der Rechtsanwälte richten sich nach den Bestimmungen des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Grundsätzlich bestimmt der Streitwert die Höhe der Vergütung, aber es ist auch möglich, dass ein Jurist für seine Tätigkeit eine Pauschale vereinbart. Wenn Sie ein Testament schreiben und dafür fundierte Hilfe in Anspruch nehmen möchten, wenden Sie sich ganz einfach an einen Rechtsanwalt in Lübeck, der Ihnen auch Auskunft über die Höhe der Vergütung geben wird.

Welche Aufgaben hat ein Testamentsvollstrecker?

Die Tätigkeiten eines Testamentsvollstreckers sind vielfältig. Welche Aufgaben hat ein Testamentsvollstrecker? Er trägt grundsätzlich dafür Sorge, dass der im Testament geäußerte Wille des Erblassers realisiert wird. Nomen es omen: Er vollstreckt das Testament. Dazu gehören zum Beispiel diese Aufgaben:

Testament schreiben beim Rechtsanwalt für Erbrecht in Lübeck

  • Beantragung eines Erbscheins beim Nachlassgericht. Bei einer eindeutigen Erbfolge oder bereits erfolgter notarieller Beurkundung reicht ein Antrag auf Erteilung einer beglaubigten Abschrift.
  • Ein Testamentsvollstrecker in Lübeck unterstützt die praktische Verständigung der Erben untereinander, zum Beispiel in Bezug auf die Übergabe von Nachlassgegenständen.
  • Der Testamentsvollstrecker verständigt sich mit Geschäftspartnern des Verstorbenen, er belehrt etwaige Erbschaftsbesitzer über die Rechtslage und korrespondiert mit Banken und Versicherungen.
  • Er erstellt das Nachlassverzeichnis und übersendet es an die Erben.

Wann soll ein Erbe ausgeschlagen werden?

Ein Rechtsanwalt berät Großvater zum Erbrecht in Lübeck

Erben oder nicht erben? Wann sollte ein Erbe ausgeschlagen werden? Zum Beispiel dann, wenn es überwiegend aus Schulden besteht, die mit dem positiven Teil des Erbes nicht beglichen werden können. Oft ist es aber gerade beim Erbe eines Übernehmens vorteilhaft, die bestehenden guten Geschäftsbeziehungen nicht zu gefährden. Es ist gerade in dieser Frage wichtig, einen guten Überblick über das Erbe zu bekommen und dies mit einem Rechtsanwalt für Erbrecht in Lübeck zu besprechen. Denn es geht letztlich um das Risiko großer Verluste. Das gilt auch im Hinblick auf steuerrechtliche Verpflichtungen.

Wer erhält ein Pflichtteil?

Anspruch auf ein Pflichtteil haben grundsätzlich alle Personen, die ohne ein Testament erben würden. Dies gilt jedoch nur für die Kinder oder den Ehepartner des Erblassers, für die Enkel nur, wenn das Bindeglied zum Erblasser verstorben ist. Neffen und Nichten eines Verstorbenen haben zwar ein Erbrecht, wenn der verstorbene Onkel oder die Tante sonst keine Abkömmlinge haben und ein Testament fehlt. Diese etwas entfernteren Verwandten haben aber keinen Pflichtteilsanspruch. Ein Pflichtteil kann nicht testamentarisch ausgeschlossen werden. Achten Sie deshalb beim Testament schreiben in Lübeck auch darauf, wer pflichtteilsberechtigt ist.

Haus richtig vererben in Lübeck

Wie hoch ist das Pflichtteil bei einem Erbe?

Wer ein gesetzlicher Erbe ist, aber vom Erblasser im Testament ausgeschlossen wurde, hat unter Umständen einen Anspruch auf ein Pflichtteil. Wichtig: Dadurch wird der Betroffene nicht zum Erben. Er oder sie hat aber einen schuldrechtlichen Anspruch gegen die Erben. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Bei Streitigkeiten mit den im Testament festgelegten Erben hilft ein Rechtsanwalt.

Ist es besser, ein Testament von einem Rechtsanwalt erstellen zu lassen?

Es gibt nach deutschem Recht grundsätzlich zwei gültige Formen eines Testaments: entweder ein komplett handschriftlich verfasster letzter Wille oder ein notarielles Testament. Ein Rechtsanwalt kann Sie beim Testament schreiben unterstützen und Sie über rechtlichen Konsequenzen einzelner Bestimmungen, über die beste und sicherste Formulierung von bestimmten Wünschen helfen. Es ist sehr wichtig, bei diesem Thema den Rat eines Rechtsanwalts für Erbrecht in Lübeck einzuholen.

Was ist die gesetzliche Erbfolge?

Beim Erbrecht in Lübeck gilt zunächst immer der testamentarisch festgelegte Wille eines Verstorbenen bei der Frage, welche Personen erben und welche nicht. Wenn es kein Testament gibt, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Das Prinzip der gesetzlichen Erbfolge richtet sich nach Stämmen: Die Kinder erben zu gleichen Teilen als Erbengemeinschaft. Lebt ein Erbe der vorhergehenden Ordnung, schließt dieser den Nachfolger aus (Beispiel: Vater als Sohn des Erblassers schließt seinen eigenen Sohn von der Erbfolge aus, solange er noch lebt). Sind keine Abkömmlinge vorhanden, erben die Eltern. Ehepartner haben eine Sonderstellung, sie erben ebenfalls. Hat der Verstorbene keine Angehörigen und auch kein gültiges Testament aufgesetzt, erbt der Staat.

Was ist ein Berliner Testament?

Das Berliner Testament ist ideal für Ehegatten, die dafür Vorsorge treffen möchten, dass derjenige, der zuerst stirbt, seinen Partner als Erben einsetzt. Erst mit dem Tod des zuletzt Verstorbenen soll dann der Nachlass an einen Dritten fallen – zum Beispiel an die gemeinsamen Kinder. Das Berliner Testament wird von beiden Ehepartnern gemeinschaftlich aufgesetzt. Auch hier gilt, dass es handschriftlich verfasst oder beim Notar hinterlegt werden muss, um gültig zu sein. Hierbei ist zu beachten, dass ein Berliner Testament nach § 2077 BGB unwirksam wird, wenn die Ehe vor dem Tod eines der Partner geschieden wird.

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Redaktion: Kai Kruel

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