Baurecht in Lübeck

Baurecht in Lübeck

Das Baurecht in Lübeck ist ein wichtiger Aspekt bei allen Bauvorhaben. Auch wenn finanziell alles in trockenen Tüchern ist, gibt es häufig rechtliche Probleme bei der Umsetzung. Ein Fachanwalt für Baurecht in Lübeck ist die beste Adresse für alle, die sich ihren Traum von einem Eigenheim verwirklichen wollen oder zum Beispiel als Bauunternehmer für private oder öffentliche Auftraggeber tätig werden.

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Was ist das Baurecht?

Das Baurecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts und umfasst die rechtlichen Regelungen, die sich mit dem Bauen und der Nutzung von Immobilien befassen.

Es umfasst unter anderen folgenden Themen:

  • Baugenehmigungen und Bauvorhaben
  • Bauverträge und Bauleistungen
  • Bauaufsicht und Bauüberwachung
  • Bauabnahmen und Gewährleistungen
  • Baufehler und Baumängel
  • Bauordnungen und Bauregeln
  • Bauplanung und Bauleitpläne
  • Bauvorhaben im öffentlichen Interesse und Enteignungen
  • Umweltrechtliche Aspekte im Baurecht
  • Rechtliche Aspekte der Verwaltung und Veräußerung von Grundstücken
  • Wohnungseigentumsrecht und Wohnungseigentümergemeinschaft
  • Rechtliche Aspekte bei der Errichtung von Wohnungsbauprojekten, Gewerbe- und Industriebauten und öffentlichen Bauvorhaben.

Was ist der Unterschied zwischen privatem Baurecht und öffentlichem Baurecht?

Wer sich mit Baurecht in Lübeck befasst, stößt irgendwann auf die Begriffe privates Baurecht und öffentliches Baurecht. Was ist der Unterschied zwischen privatem Baurecht und öffentlichem Baurecht?

  • Das private Baurecht ist Teil des Zivilrechts. Es regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den am jeweiligen Bau Beteiligten – zum Beispiel dem Bauherrn und dem Bauunternehmen.
  • Das öffentliche Baurecht ist ein Teilgebiet des besonderen Verwaltungsrechts. Hier sind die Zulässigkeit, die Grenzen und die Förderung von Bauvorhaben geregelt.

Was sind häufige Streitgründe im Baurecht?

Fachanwalt für Baurecht in Lübeck hilft bei Baumängel

  1. Streitigkeiten über Baugenehmigungen und Bauvorhaben: Entspricht ein Bauvorhaben den geltenden baurechtlichen Vorschriften und kann oder muss es genehmigt werden.
  2. Streitigkeiten über Bauverträge und Bauleistungen: Ist ein Bauvertrag ordnungsgemäß erfüllt oder gibt es Mängel in den Bauleistungen und bestehen Ansprüche auf Schadenersatz oder Gewährleistung.
  3. Streitigkeiten über Baufehler und Baumängel: Es kann Differenzen geben, ob es beim Bau Fehler oder Mängel gibt, wer die Verantwortung trägt und ob es Ansprüche auf Schadenersatz oder Gewährleistung gibt.
  4. Streitigkeiten über Bauordnungen und Bauregeln
  5. Streitigkeiten über Bauplanung und Bauleitpläne
  6. Streitigkeiten über Wohnungseigentumsrecht und Wohnungseigentümergemeinschaft: Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums, Verteilung der Kosten, Entscheidungskompetenz
  7. Streitigkeiten über Enteignungen und öffentliche Interessen: Ist ein Bauvorhaben im öffentlichen Interesse, ist und kann daher eine Enteignung rechtens sein.
  8. Umweltrechtliche Aspekte im Baurecht: Entspricht ein Bauvorhaben den Umweltgesetzen und ist es genehmigungsfähig

Warum ist es wichtig, einen Fachanwalt für Baurecht mit seiner Interessenvertretung zu beauftragen?

Abgelehnter Bauantrag, Streitigkeiten zwischen Bauherrn und Bauunternehmer – das Baurecht in Lübeck birgt Konfliktpotenzial. Warum ist es wichtig, einen Fachanwalt für Baurecht mit seiner Interessenvertretung zu beauftragen? Ein Fachanwalt für Baurecht in Lübeck ist ein juristisch geschulter Experte für dieses komplexe Rechtsgebiet. Und nicht nur das: Baurecht setzt auch technisches Verständnis voraus. Entscheidend ist die Fähigkeit, vor Gericht auch komplexe Vorgänge sachlich richtig vorzutragen, zu verstehen und in den juristischen Kontext einzuordnen. Ein Fachanwalt für Baurecht in Lübeck kennt sich sowohl mit dem privaten wie mit dem öffentlichen Baurecht aus.

Wie ist die richtige Vorgehensweise bei Baumängeln?

Im privaten Baurecht in Lübeck kommt es immer wieder zu Streitigkeiten in Bezug auf Baumängel. Zunächst sollte man sich an den Auftragnehmer wenden und ihn auffordern, den Mangel zu beseitigen. Über alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit Baumängeln gibt es die Möglichkeit, sich außergerichtlich zu einigen. Wenn keine Einigung erzielt wird, steht der Rechtsweg offen. auch hierfür empfiehlt es sich, Kontakt mit einem Fachanwalt für Baurecht in Lübeck aufzunehmen.

Wie kann gegen einen abgelehnten Bauantrag Widerspruch eingelegt werden?

Vorgehen bei abgelehntem Bauantrag in Lübeck

Wie ist das Vorgehen bei abgelehntem Bauantrag in Lübeck? Wenn die Behörde einen Antrag auf Baugenehmigung ablehnt, kann gegen diesen Bescheid Widerspruch eingelegt werden. In einem solchen Fall prüft die Behörde erneut, ob das Bauvorhaben rechtlich einwandfrei ist und dem Baurecht in Lübeck entspricht. Die Behörde kann dem Widerspruch abhelfen oder die Entscheidung aufrechterhalten. Im letzteren Fall ist es dann für den Betroffenen möglich, die Sache vor das Verwaltungsgericht zu bringen.

Wo wird ein privater Rechtsstreit im Baurecht verhandelt?

Ein privater Rechtsstreit im Baurecht in Lübeck wird vor den Zivilgerichten verhandelt. In der Regel ist das Landgericht die erste Instanz im Rechtsstreit, weil der Streitwert meist über 5.000 Euro liegt. Bei niedrigeren Streitwerten ist das Amtsgericht erstinstanzlich zuständig. Die Instanzenzüge:

  • Amtsgericht (bis 5.000 €) – Berufung: Landgericht – Revision: Bundesgerichtshof.
  • Landgericht – Berufung: Oberlandesgericht – Revision: Bundesgerichtshof.
  • Gemäß § 566 ZPO ist eine Sprungrevision zum BGH möglich (dies gilt sowohl für das erstinstanzlich zuständige Amtsgericht wie für das Landgericht).

Wo wird ein Rechtsstreit im Baurecht verhandelt, wenn eine öffentliche Einrichtung betroffen ist?

Ein Rechtsstreit, bei dem es um öffentliche Einrichtungen geht, wird in der Regel vor den Verwaltungsgerichten entschieden. Das gilt immer dann, wenn ein Verwaltungsakt vorliegt. Was ein Verwaltungsakt ist, stellt § 35 VwVfG klar: „Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.“ Unter diese Definition fällt zum Beispiel eine Baugenehmigung oder die Ablehnung eines Bauantrags.

Öffentliche Einrichtungen sind zum Beispiel:

  • Schulen,
  • Kindertagesstätten,
  • Verwaltungsgebäude,
  • Krankenhäuser.

Wer durch einen Verwaltungsakt in seinen Rechten betroffen ist (im Baurecht in Lübeck zum Beispiel dann, wenn der Antrag auf eine Baugenehmigung abgelehnt wurde), kann Widerspruch gegen den Verwaltungsakt einlegen. Dieser Widerspruch muss zunächst bei der Behörde eingelegt werden, die den Verwaltungsakt erlassen hat. Wenn die Behörde, die für das Baurecht in Lübeck zuständig ist, dem Widerspruch nicht abhilft, steht der Rechtsweg offen. Der Verwaltungsgerichtszug besteht grundsätzlich aus drei Instanzen:

  • Erste Instanz ist das Verwaltungsgericht in Schleswig, das für ganz Schleswig-Holstein zuständig ist.
  • Zweite Instanz das Oberverwaltungsgericht in Schleswig (Berufung und Beschwerde).
  • Dritte Instanz ist das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Revision).

Warum ist die Bauendabnahme im Baurecht rechtlich sehr bedeutend?

Was ist die Bauendabnahme und warum ist diese im Baurecht in Lübeck so bedeutend? Mit der Bauendabnahme bestätigt der Bauherr, dass die Bauleistungen den vertraglich vereinbarten Leistungen entsprechen. Diese Bestätigung ist für den Bauherrn und den Bauunternehmer verbindlich.

Was sind die Aufgaben eines Fachanwalts für Baurecht?

Ein Fachanwalt für Baurecht beschäftigt sich mit der Beratung und Vertretung von Bauherren, Architekten, Bauunternehmen, Kommunen und anderen Akteuren im Zusammenhang mit baurechtlichen Angelegenheiten. Er unterstützt bei der Durchführung von Bauprojekten, bei Streitigkeiten mit Behörden und Nachbarn, bei Mängelansprüchen und bei rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Nutzung und Verwaltung von Immobilien.

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Der Autor

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Wir haben unsere unterschiedlichen Stärken in verschiedenen Fachbereichen unter einem Dach gebündelt: Anwaltskontor am Stadtpark. Unser modernes Notariat, ebenso wie unsere steuer- und wirtschaftsstrafrechtliche Ausrichtung, unsere Spezialisierung in Bau-, Arbeits-, Medizin- und Notarhaftungsrecht beweisen unsere Kompetenz.

Durch die hohe Erfahrungsdichte sind wir so in der Lage, unsere Mandanten in den verschiedensten Rechtsbereichen fundiert zu beraten und vor Gerichten zu vertreten wie beispielsweise:

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  • Baurecht, Architektenrecht
  • Erbrecht
  • Medizinrecht
  • Medienrecht
  • Sozialrecht
  • Seerecht
  • Steuerrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht
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Redaktion: Kai Kruel

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